Verhaltenskodex und Organisationsmodell

Mit dem GVD 231/2001 wurde in der italienischen Rechtsordnung die strafrechtliche Haftung von Körperschaften für bestimmte Straftaten eingeführt, die in ihrem Interesse oder zu ihrem Vorteil durch leitende Organe oder durch ihnen unterstellten Subjekten begangen werden.

SF Energy hat ein eigenes Organisationsmodell beschlossen, um sich an die Bestimmungen des GVD 231/2001 anzupassen und dafür zu sorgen, dass die Geschäftstätigkeit korrekt und ethisch durchgeführt wird. Das Ziel ist es, auf der einen Seite das Bewusstsein für die Bestimmungen und die Folgen des GVD 231/2001 bei den Gesellschaftern und den Mitarbeitern der Gesellschaft zu schaffen und auf der anderen Seite anhand von definierten Abläufen das Begehen von im Dekret vorgesehenen Straftaten zu vermeiden.

Im diesem Sinne und im Sinne des GVD 231/2001 hat SF Energy ein Aufsichtsorgan ernannt, das die Aufgabe hat, über die Funktionalität, die Effizienz und die Einhaltung des Organsationsmodells seitens aller Betroffenen zu wachen.

SF Energy hat weiters einen Verhaltenskodex beschlossen. Dieser hat das Ziel, ethische Prinzipien und Verhaltenskriterien zu identifizieren und zu verbreiten, die von Gesellschaftern, Verwaltern und allen die zur Erreichung der Unternehmensziele beitragen, einzuhalten sind. Sie sollen sich auch bemühen, dass diese Prinzipien im Rahmen ihrer Funktionen und Verantwortungsbereiche eingehalten werden. Um diese Ausführungen zu vertiefen, wird dazu eingeladen die folgenden Dokumente zu lesen:

Eventuelle Meldungen an das Aufsichtsorgan können auch an folgende E-Mail-Adresse gemacht werden: ODV(at)sfenergy.eu

Es obliegt dem Aufsichtsorgan zu entscheiden, ob auch anonyme Meldungen angenommen werden.

Whistleblowing Meldungen

Mit Bezug auf das Gesetzesvertretende Dekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 welches die EU-Richtlinie 2019/2023 umgesetzt hat, hat die SF Energy GmbH geeignete interne Kommunikationskanäle eingerichtet, um die Entgegennahme, Analyse und Bearbeitung von Meldungen zu gewährleisten, die sich auf Verstöße des nationalen- und Unionrecht beziehen, von denen sie im Rahmen Ihres Arbeitsumfeldes Kenntnis erlangt haben und zwar insbesondere:

  • verwaltungsrechtliche, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Verstöße;
  • rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 oder Verstöße des Organisationsmodells 231;
  • Straftaten, die in den Anwendungsbereich von Rechtsakten der Europäischen Union in folgenden Bereichen fallen: öffentliches Auftragswesen; Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; Produktsicherheit und Konformität; Verkehrssicherheit; Umweltschutz; Strahlenschutz und nukleare Sicherheit; Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz; öffentliche Gesundheit; Verbraucherschutz; Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netzen und Informationssystemen;
  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Union berühren;
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen (z. B. Verstöße gegen den Wettbewerb und staatliche Beihilfen)
  • Handlungen oder Verhaltensweisen, die den Zweck oder das Ziel von Rechtsakten der Union vereiteln.

Meldungen persönlicher Art (Beschwerden, Forderungen oder Anträge, die mit einem persönlichen Interesse der meldenden Person verbunden sind und sich ausschließlich auf ihr persönliches Arbeitsverhältnis beziehen) sind ausgeschlossen.

Mitarbeiter, Mitglieder von Unternehmensorganen oder Dritte (z. B. Berater, Freiberufler, Praktikanten usw.) können eine Meldung, auch in vertraulicher oder anonymer Form, mit absoluter Garantie der Vertraulichkeit und des Datenschutzes an den gewählten internen Kanal senden, einschließlich:

  • über die Plattform e-Whistle (ewhistlesfenergy.azurewebsites.net)
  • über eine spezifische Voice-Messaging-Telefonleitung (0471 98 60 35), über die u.a. auch ein Termin mit dem Vorsitzenden der betreffenden Aufsichtsstelle beantragt werden kann.

Für die Bearbeitung der Meldung ist es unbedingt erforderlich, eine Handynummer anzugeben, an die eine Nachricht zur Bestätigung der Meldungsübernahme gesendet wird, sowie einen Zugangscode für die spezielle Software, um den Verlauf der Datei zu verfolgen.

Die Meldungen werden von der Aufsichtsstelle 231 der jeweiligen Gesellschaft unter Einhaltung der im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 und der Privacy Gesetzgebung (Reg. 679/2016) festgelegten Verpflichtungen bearbeitet.

Wenn bestimmte, im Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 ausdrücklich vorgesehene Bedingungen erfüllt sind, kann die meldende Person eine externe Meldung an die ANAC (Nationale Antikorruptionsbehörde) unter Einhaltung derselben Verfahrensvorschriften und Garantien wie bei der internen Meldung machen: https://www.anticorruzione.it/-/whistleblowing